Regina zieglmeier – Energieberatung für Wohngebäude
Gerne berate ich Sie in München und Umgebung kompetent, auf dem neuesten Stand und unabhängig zu folgenden Themen:
Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie wird gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis benötigt. Energieausweise sind nur 10 Jahre lang gültig, denken Sie daher frühzeitig an die Erneuerung.
Jedes Gebäude bietet individuelle Möglichkeiten zu energetischen Verbesserungen, die ich gemeinsam mit Ihnen erarbeite. Von kleineren Einzelmaßnahmen bis hin zur Gesamtsanierung, beispielsweise zu einem förderfähigen KfW-Effizienzhaus. Die Ergebnisse aus der Beratung stelle ich Ihnen auch gerne in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dar.
Die umfassendste energetische Beratung zu Ihrer Immobilie erhalten Sie im Zuge einer vom BAFA mit 80% geförderten Vor-Ort-Beratung. Hierbei werden unterschiedliche Sanierungsvarianten erarbeitet und in einem ausführlichen Beratungsbericht dargestellt. Dort erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die jeweils möglichen Energie- und Heizkosteneinsparungen und Förderungen.
Ich finde die für Sie besten Förderungen aus den Programmen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und aus landesweiten bzw. regionalen Fördermitteln (z.B. die FKG-Förderung der Stadt München).
Oft kann durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung eine bessere Effizienzhausklasse erreicht werden und Sie profitieren von einer höheren Förderung. Und das ganz ohne bauliche Erweiterungen wie z.B. dickere Dämmung.
Gerade bei Neubauten aber auch bei umfassenden Sanierungen ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle ein essentieller Faktor für das Erreichen der Förderziele und für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Im Luftdichtheitskonzept wird dieses Thema näher erläutert und es werden Details für die Bauausführung entwickelt.
Mit einer luftdichteren Gebäudehülle steigen die Anforderungen an die Belüftung der Räume. Oft ist eine einfache Fensterlüftung nicht mehr ausreichend. Ob und welche zusätzlichen Belüftungsmaßnahmen für ein gesundes Raumklima erforderlich sind, klärt das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.
Gerne erstelle ich die vom GEG geforderten Nachweise für Ihre Sanierungsmaßnahme oder Ihren Neubau. Dazu gehört auch der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz.